Schulleitung
Schulleiter führen eine Schule pädagogisch und organisatorisch; an staatlichen Schulen ist die Stelle ein Funktionsamt der Laufbahn, an freien Schulen eine Anstellung beim Träger.
10 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Schulleitung verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 4.700 € | 5.200 € | 5.800 € | 62.400 € | |
| Mit Berufserfahrung | 5.600 € | 6.200 € | 6.900 € | 74.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 6.600 € | 7.400 € | 8.300 € | 88.800 € |
An staatlichen Schulen ist die Vergütung Besoldung und damit nicht frei verhandelbar: Das Leitungsamt ist einer Besoldungsgruppe zugeordnet, die sich nach Schulform und Schulgröße richtet, dazu kommen Familienzuschlag und gegebenenfalls eine Amtszulage. Die Werte unterscheiden sich zwischen den Ländern, seit die Besoldung Landessache ist. Angestellte Lehrkräfte werden nach der Entgeltordnung des Tarifvertrags der Länder eingruppiert und liegen bei gleichem Amt netto meist niedriger, weil Sozialabgaben anfallen. An Schulen in freier Trägerschaft verhandelt der Träger, orientiert sich aber häufig am Landesniveau.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Schulleiter?
Ein Schulleiter führt eine Schule in zwei Richtungen zugleich. Nach innen verantwortet er die pädagogische Arbeit und die Qualitätsentwicklung, die Unterrichtsverteilung und den Stundenplan, die Vertretungsregelung, die Einhaltung der Lehrpläne und Prüfungsordnungen, die Aufsicht über Leistungsbewertung und Abschlüsse, die Führung und Beurteilung des Kollegiums, die Einarbeitung von Referendaren und die Arbeit mit Schulkonferenz, Elternvertretung und Schülervertretung. Nach außen vertritt er die Schule gegenüber der Schulaufsicht, dem Schulträger, den Eltern, den Behörden und der Öffentlichkeit. Eine Besonderheit des deutschen Schulwesens prägt den Alltag: Personal und Unterricht gehören dem Land, Gebäude, Ausstattung, Reinigung und Schulsozialarbeit gehören in der Regel dem kommunalen Schulträger, sodass Zuständigkeiten getrennt sind und für vieles zwei Stellen zu überzeugen sind. Hinzu kommen Aufnahme und Übergänge, Inklusion, Sprachförderung, Schulentwicklungspläne, Digitalisierung, Krisenpläne und die Verantwortung für Aufsichtspflicht und Sicherheit im Haus. In der Regel unterrichtet die Schulleitung mit einem reduzierten Deputat weiter.
Wie wird man Schulleiter?
An staatlichen Schulen ist die Schulleitung ein Funktionsamt innerhalb der Lehrerlaufbahn. Voraussetzung sind die Lehramtsbefähigung für die betreffende Schulform, mehrjährige Unterrichtserfahrung und in aller Regel bereits ausgeübte Funktionen, etwa als Fachbereichs-, Abteilungs- oder stellvertretende Schulleitung. Die Stellen werden ausgeschrieben, das Auswahlverfahren führt die Schulaufsicht, meist unter Mitwirkung von Schulkonferenz und Schulträger, und viele Länder verlangen zusätzlich eine Qualifizierung für Schulleitungen oder ein Auswahlverfahren mit Eignungsfeststellung. Die Einzelheiten stehen im Schulgesetz und in den Laufbahnverordnungen des jeweiligen Landes und weichen deutlich voneinander ab. Dienstherr ist das Land, die Anstellung erfolgt überwiegend im Beamtenverhältnis; das Funktionsamt ist zugleich ein Beförderungsamt. An Schulen in freier Trägerschaft ist die Lage anders. Ersatzschulen bedürfen nach Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes der Genehmigung des Staates, und die Schulaufsicht prüft dabei unter anderem die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte. Die Leitung wird jedoch vom Träger angestellt, im Arbeitsverhältnis und nicht als Beamter, und Trägersatzung, Konfession oder Schulkonzept können zusätzliche Anforderungen setzen.
Was der Beruf verlangt
Führung ohne die üblichen Mittel. Ein Kollegium ist weitgehend unkündbar, Zulagen lassen sich kaum vergeben, und wer führen will, muss überzeugen statt anzuweisen. Der Lehrermangel prägt den Alltag, weil Unterricht ausfällt, Klassen zusammengelegt und Seiteneinsteiger eingearbeitet werden müssen. Verwaltungsaufgaben nehmen zu, ohne dass die Schulen dafür durchgehend Personal bekommen, und die Leitung erledigt Vieles selbst. Hinzu kommen Konflikte mit Eltern, Beschwerden über Noten, schwierige Einzelfälle im Bereich Kinderschutz, Gewalt und psychische Belastung sowie Auftritte in der Öffentlichkeit, wenn an der Schule etwas geschieht. Verlangt werden Rechtssicherheit in Schul-, Dienst- und Datenschutzfragen, Belastbarkeit und die Bereitschaft, Entscheidungen der Schulaufsicht zu vertreten, auch wenn sie im Haus unpopulär sind.
Aussichten
Schulleitungsstellen bleiben zahlreich unbesetzt, besonders an Grundschulen und in ländlichen Regionen, weil der Zugewinn an Gehalt die zusätzliche Belastung für viele nicht aufwiegt. Mehrere Länder haben darauf mit besserer Besoldung von Leitungsämtern, zusätzlichen Anrechnungsstunden und Verwaltungsunterstützung reagiert. Wege nach vorn führen an eine größere Schule mit höherem Amt, in die Schulaufsicht, in die Lehrerfortbildung, in ein Landesinstitut oder in die Schulverwaltung eines Ministeriums. An freien Schulen kommen Geschäftsführung und Gesamtleitung mehrerer Standorte eines Trägers in Betracht. Der Wechsel zwischen staatlicher und freier Trägerschaft ist möglich, ändert aber Status, Alterssicherung und Kündigungsschutz grundlegend.
Aufgaben
- Die pädagogische Arbeit und Qualitätsentwicklung verantworten
- Unterrichtsverteilung, Stundenplan und Vertretung organisieren
- Das Kollegium führen, beurteilen und Referendare begleiten
- Prüfungen, Abschlüsse und Leistungsbewertung beaufsichtigen
- Aufnahme, Übergänge und Inklusion steuern
- Mit Schulaufsicht und Schulträger abstimmen
- Schulkonferenz, Eltern- und Schülervertretung einbinden
- Aufsichtspflicht, Sicherheit und Krisenpläne sicherstellen
Voraussetzungen
- Lehramtsbefähigung für die betreffende Schulform
- Mehrjährige Unterrichtserfahrung, meist mit vorheriger Funktionsstelle
- Erfolgreiches Auswahlverfahren der Schulaufsicht
- Je nach Land eine Qualifizierung für Schulleitungen
- Sicherheit im Schul-, Dienst- und Datenschutzrecht
- Belastbarkeit in Konflikten mit Eltern, Kollegium und Aufsicht
Wo man arbeitet
- Grundschule
- Weiterführende Schule des Landes
- Berufsbildende Schule
- Förderschule oder Schule mit Förderschwerpunkt
- Schule in freier Trägerschaft
- Internat oder Ganztagsschule mit Betreuungsangebot
Der Weg in den Beruf
Der Weg beginnt mit dem Lehramtsstudium, dem Vorbereitungsdienst und dem zweiten Staatsexamen, gefolgt von mehrjähriger Unterrichtstätigkeit. Danach führt er über Funktionsstellen wie Fachbereichs-, Abteilungs- oder stellvertretende Schulleitung und über ein Auswahlverfahren der Schulaufsicht auf die ausgeschriebene Leitungsstelle; mehrere Länder verlangen zusätzlich eine Qualifizierung für Schulleitungen. Die Einzelheiten regeln Schulgesetz und Laufbahnverordnung des jeweiligen Landes. An Schulen in freier Trägerschaft stellt der Träger die Leitung im Arbeitsverhältnis an und kann eigene Anforderungen ergänzen.
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