Kita-Leitung
Kitaleitungen führen eine Kindertageseinrichtung fachlich und organisatorisch und arbeiten dabei zwischen Trägerrecht, Landesrecht und einem dauerhaft angespannten Arbeitsmarkt.
22 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Kita-Leitung verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 3.500 € | 3.900 € | 4.300 € | 46.800 € | |
| Mit Berufserfahrung | 4.100 € | 4.600 € | 5.100 € | 55.200 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.900 € | 5.500 € | 6.200 € | 66.000 € |
Bei kommunalen Trägern richtet sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst, und die Eingruppierung folgt dort im Wesentlichen der Zahl der Plätze in der Einrichtung; kirchliche Träger vergüten nach eigenen Arbeitsvertragsrichtlinien, die daran angelehnt sind. Freie Träger und Elterninitiativen zahlen teils darunter, betriebliche Kindertagesstätten und Einrichtungen in teuren Ballungsräumen teils darüber. Der Anteil der Freistellung für Leitungsaufgaben, Zulagen und die Übernahme mehrerer Häuser verschieben die Spanne zusätzlich.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine Kitaleitung?
Eine Kitaleitung führt eine Kindertageseinrichtung mit Krippe, Kindergarten und häufig einem Hortbereich. Die Aufgabe hat drei Seiten. Fachlich verantwortet die Leitung die pädagogische Konzeption, deren Umsetzung im Alltag, die Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung, die Zusammenarbeit mit Eltern, den Kinderschutz und die Kooperation mit Schule, Frühförderung und Jugendamt. Organisatorisch verantwortet sie Aufnahme und Belegung der Plätze, die Dienst- und Urlaubsplanung über lange Öffnungszeiten, Krankheitsvertretungen, Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten, Elterngespräche, Gremienarbeit mit Elternbeirat und Träger sowie Hygiene, Brandschutz und Verkehrssicherheit im Haus. Rechtlich hängt die Einrichtung an der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, die das Landesjugendamt erteilt und an Auflagen bindet, und an den Regelungen des jeweiligen Landes zur Kindertagesbetreuung, die Gruppengrößen, Personalschlüssel und die Freistellung der Leitung für Leitungsaufgaben festlegen. Wie viel Zeit für Leitung überhaupt vorgesehen ist, entscheidet damit das Landesrecht und nicht der eigene Kalender.
Wie wird man Kitaleitung?
Grundlage ist eine Qualifikation, die das Landesrecht als pädagogische Fachkraft anerkennt. Der häufigste Weg ist die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik, zunehmend auch ein Studium der Kindheitspädagogik, der Sozialen Arbeit oder der Erziehungswissenschaft. Für die Leitung verlangen Träger darüber hinaus meist mehrjährige Berufserfahrung in der Kindertagesbetreuung und eine Weiterbildung in Leitung, Sozialmanagement oder Organisationsentwicklung; in einigen Ländern ist eine solche Qualifizierung für Leitungen vorgeschrieben, in anderen bleibt sie Sache des Trägers. Vor der Einstellung ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, das der Träger nach § 72a SGB VIII prüfen muss, und an dem sich der Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen entscheidet. Welche Abschlüsse zur Fachkraftquote zählen, unterscheidet sich zwischen den Ländern und ist im Zweifel beim zuständigen Landesjugendamt zu klären.
Was der Beruf verlangt
Die Fähigkeit, eine Einrichtung offenzuhalten, für die das Personal fehlt. Die Personalgewinnung ist das Kernproblem des Feldes: Ausgebildete Fachkräfte sind knapp, Vertretungen gibt es kaum, und wenn die Quote unterschritten wird, muss die Leitung Gruppen zusammenlegen, Öffnungszeiten kürzen oder Aufnahmen aussetzen. Das führt zu Konflikten mit Eltern, die Betreuung für ihren Arbeitsalltag brauchen, und mit dem Träger, der Plätze zugesagt hat. Zugleich steht die Leitung selbst häufig in der Gruppe, weil der Freistellungsanteil klein ist, und erledigt Verwaltung am Abend. Verlangt werden fachliche Klarheit im Kinderschutz, Ruhe in Elterngesprächen, Verlässlichkeit in Dokumentation und Meldepflichten sowie die Fähigkeit, ein Team zu halten, dessen Belastung hoch und dessen Vergütung begrenzt ist.
Aussichten
Der Bedarf bleibt sehr hoch. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und der stufenweise eingeführte Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter binden Kapazitäten, während Fachkräfte fehlen und viele Leitungen in den Ruhestand gehen. Einrichtungen werben mit Freistellungsanteilen, Zulagen und Weiterbildung. Wege nach vorn führen in die Leitung einer größeren Einrichtung, in die Verbund- oder Bereichsleitung mehrerer Häuser, in die Fachberatung eines Trägers oder Verbandes, in die Jugendhilfeplanung einer Kommune oder in die Lehre an einer Fachschule. Der Wechsel des Trägers ist unkompliziert, der Wechsel des Bundeslandes verlangt dagegen eine Einarbeitung in anderes Landesrecht.
Aufgaben
- Pädagogische Konzeption verantworten und weiterentwickeln
- Team aus Fachkräften, Auszubildenden und Praktikanten führen
- Dienst- und Urlaubsplanung über die Öffnungszeiten sichern
- Aufnahme und Belegung der Plätze steuern
- Kinderschutz und Meldepflichten gegenüber dem Jugendamt sicherstellen
- Elterngespräche führen und den Elternbeirat einbinden
- Auflagen der Betriebserlaubnis, Hygiene und Brandschutz umsetzen
- Mit Träger, Schule, Frühförderung und Fachdiensten zusammenarbeiten
Voraussetzungen
- Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach dem Landesrecht
- Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher oder ein einschlägiges Studium
- Mehrjährige Berufserfahrung in der Kindertagesbetreuung
- Weiterbildung in Leitung oder Sozialmanagement, je nach Land vorgeschrieben
- Erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Belastbarkeit bei Personalmangel und Konflikten mit Eltern
Wo man arbeitet
- Kommunale Kindertageseinrichtung
- Kita eines kirchlichen Trägers
- Kita eines freien Trägers oder Wohlfahrtsverbandes
- Elterninitiative oder Kleinsteinrichtung
- Betriebskindertagesstätte
- Familienzentrum mit angeschlossenen Angeboten
Der Weg in den Beruf
Der Regelweg ist die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik, alternativ ein Studium der Kindheitspädagogik, der Sozialen Arbeit oder der Erziehungswissenschaft. Für die Leitung kommen mehrjährige Berufserfahrung und eine Weiterbildung in Leitung oder Sozialmanagement hinzu, die in einem Teil der Länder vorgeschrieben ist. Vor der Einstellung ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Welche Abschlüsse als Fachkraft gelten, regelt das jeweilige Landesrecht.
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