Einrichtungsleitung
Einrichtungsleiter führen eine Einrichtung der Pflege, Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe als Ganzes und verantworten Wirtschaft, Personal und die Auflagen der Aufsicht.
61 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Einrichtungsleitung verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 4.200 € | 4.700 € | 5.300 € | 56.400 € | |
| Mit Berufserfahrung | 5.100 € | 5.800 € | 6.600 € | 69.600 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 6.300 € | 7.200 € | 8.500 € | 86.400 € |
Die Spanne hängt an Trägerform und Hausgröße. Öffentliche Träger vergüten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kirchliche nach den Arbeitsvertragsrichtlinien von Caritas oder Diakonie, und die Eingruppierung folgt dort weitgehend der Zahl der Plätze und der Mitarbeitenden. Private Träger verhandeln freier und arbeiten häufiger mit einem ergebnisabhängigen Anteil, der an Auslastung und Betriebsergebnis hängt. Nach oben wirken die Verantwortung für mehrere Häuser, ein zusätzliches Mandat als Prokurist oder Geschäftsführer und die Zusammenlegung von Einrichtungs- und Pflegedienstleitung in einer Person.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Einrichtungsleiter?
Ein Einrichtungsleiter führt eine Einrichtung der Sozialwirtschaft als vollständige Betriebseinheit. Das kann ein Pflegeheim sein, ein Wohnheim der Eingliederungshilfe, eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder ein Haus mit mehreren Angeboten unter einem Dach. Anders als die Pflegedienstleitung, die für die Pflege fachlich verantwortet, trägt die Einrichtungsleitung das Haus wirtschaftlich und rechtlich: Belegung und Auslastung, Pflegesatz- und Entgeltverhandlungen mit Kostenträgern, Budget und Jahresabschluss, Personalgewinnung und Personalbindung, Bau, Technik und Instandhaltung, Brandschutz, Hygiene, Arbeitsschutz, Datenschutz und die Vertretung des Hauses gegenüber Aufsicht, Kommune, Angehörigenbeirat und Öffentlichkeit. Geführt wird die Leitungsebene darunter, also Pflegedienstleitung, Hauswirtschaft, Küche, Verwaltung und Haustechnik; bei der Einrichtungsleitung landen zugleich Beschwerden, Presseanfragen und Prüfberichte. In kleineren Häusern sind Einrichtungs- und Pflegedienstleitung in einer Person zusammengelegt, sofern das Landesrecht dies zulässt; in größeren Häusern und bei großen Trägern ist die Trennung die Regel.
Wie wird man Einrichtungsleiter?
Hier lohnt ein genauer Blick auf die Rechtslage, weil eine verbreitete Auskunft veraltet ist. Die bundesrechtliche Heimpersonalverordnung verlangt in § 2 eine abgeschlossene Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen, in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss sowie mindestens zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in einem Heim oder einer vergleichbaren Einrichtung. Maßgeblich ist diese Verordnung aber nur noch dort, wo ein Land keine eigene Regelung getroffen hat. Mit der Föderalismusreform ging das Heimrecht am 1. August 2006 auf die Länder über, und inzwischen hat jedes Land ein eigenes Gesetz erlassen, in Bayern etwa das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz mit seiner Ausführungsverordnung, in Nordrhein-Westfalen das Wohn- und Teilhabegesetz, in Baden-Württemberg das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege. Welche Ausbildung, welche Berufserfahrung und welche zusätzliche Leitungsqualifikation gefordert sind, steht deshalb im Recht des jeweiligen Landes und weicht zwischen den Ländern ab. In der Praxis sind ein Studium der Sozialwirtschaft, des Pflege- oder Sozialmanagements, der Sozialen Arbeit oder der Betriebswirtschaft üblich, häufig ergänzt um eine anerkannte Weiterbildung zur Einrichtungsleitung.
Was der Beruf verlangt
Zwei Sprachen gleichzeitig. Gegenüber Kostenträgern und Geschäftsführung geht es um Auslastung, Personalquote und Ergebnis, gegenüber Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitenden um Versorgung, Würde und Zumutbarkeit, und beides trifft im selben Haus aufeinander. Die Personalgewinnung ist die größte Dauerbelastung: Unbesetzte Stellen schließen Plätze, geschlossene Plätze senken den Ertrag, und geringere Erträge verschärfen die Lage. Hinzu kommen Prüfungen der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes, Auflagen aus Brandschutz und Bau, Krisen im Haus und die Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit. Verlangt werden betriebswirtschaftliche Sicherheit, Kenntnis des einschlägigen Landesrechts, Verhandlungsgeschick und die Bereitschaft, unangenehme Entscheidungen zu vertreten.
Aussichten
Der Bedarf bleibt hoch, weil Plätze knapp sind und Träger neue Häuser eröffnen, zugleich geraten Einrichtungen wirtschaftlich unter Druck; Insolvenzen und Trägerwechsel haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Wege nach vorn führen in ein größeres Haus, in die Regionalleitung mit mehreren Einrichtungen, in die Geschäftsführung eines Trägers, in die Fachberatung eines Verbandes oder in die Projektentwicklung neuer Standorte. Der Wechsel zwischen Pflege, Eingliederungshilfe und Jugendhilfe ist möglich, verlangt aber die Einarbeitung in ein anderes Leistungsrecht und in eine andere Aufsicht.
Aufgaben
- Die Einrichtung wirtschaftlich und rechtlich verantworten
- Belegung, Auslastung und Budget steuern
- Pflegesätze und Entgelte mit den Kostenträgern verhandeln
- Leitungsebene aus Pflege, Hauswirtschaft und Verwaltung führen
- Personal gewinnen, binden und Ausfälle strukturell abfedern
- Auflagen aus Brandschutz, Bau, Hygiene und Arbeitsschutz umsetzen
- Prüfungen der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes begleiten
- Das Haus gegenüber Angehörigen, Kommune und Öffentlichkeit vertreten
Voraussetzungen
- Qualifikation nach dem Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes
- Studium oder Weiterbildung in Sozialmanagement, Pflegemanagement, Sozialer Arbeit oder Betriebswirtschaft
- Mehrjährige Berufserfahrung in einer vergleichbaren Einrichtung
- Betriebswirtschaftliche Sicherheit in Budget und Entgeltverhandlung
- Kenntnisse im Ordnungs- und Leistungsrecht der jeweiligen Hilfeart
- Belastbarkeit bei Prüfungen, Krisen und Personalengpässen
Wo man arbeitet
- Vollstationäre Pflegeeinrichtung
- Wohnheim der Eingliederungshilfe
- Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
- Haus mit Pflege, Tagespflege und betreutem Wohnen
- Einrichtung eines kirchlichen oder freien Trägers
- Kommunale Einrichtung der Altenhilfe
Der Weg in den Beruf
Welche Qualifikation die Leitung einer Einrichtung braucht, richtet sich seit dem Übergang des Heimrechts auf die Länder nach dem jeweiligen Landesgesetz und seiner Verordnung; die bundesrechtliche Heimpersonalverordnung gilt nur noch ergänzend, wo ein Land nichts Eigenes geregelt hat. Üblich sind ein Studium der Sozialwirtschaft, des Pflege- oder Sozialmanagements, der Sozialen Arbeit oder der Betriebswirtschaft sowie eine anerkannte Weiterbildung zur Einrichtungsleitung, dazu mehrjährige Berufserfahrung in einer vergleichbaren Einrichtung. Wer die Stelle in einem anderen Bundesland antritt, muss die dortigen Anforderungen gesondert prüfen.
Offene Stellen als Einrichtungsleitung
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- 3.600 – 8.500 €
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- 4.100 – 8.000 €
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- 3.800 – 7.000 €
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