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Pflege & Soziales

Pflegedienstleitung

Die Pflegedienstleitung ist die verantwortliche Pflegefachperson im Sinne des § 71 SGB XI und trägt die fachliche Verantwortung für Dienstplan, Pflegequalität und Prüfungen.

157 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Pflegedienstleitung verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.800 € 4.200 € 4.700 € 50.400 €
Mit Berufserfahrung 4.500 € 5.000 € 5.700 € 60.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 5.400 € 6.100 € 7.000 € 73.200 €

In der Pflege bestimmt das Tarifwerk die Spanne stärker als die Verhandlung. Kommunale und öffentliche Träger vergüten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kirchliche Träger nach den Arbeitsvertragsrichtlinien von Caritas oder Diakonie, und seit der Tariftreueregelung im Pflegerecht müssen auch private Anbieter mindestens auf Tarifniveau zahlen. Innerhalb dieser Werke entscheiden Eingruppierung, Stufe und Zulagen, bei privaten Trägern kommt ein Verhandlungsspielraum hinzu. Nach oben wirken die Größe des Dienstes, die Zahl der geführten Mitarbeitenden, Verantwortung für mehrere Standorte und Zuschläge für Rufbereitschaft.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Pflegedienstleitung?

Die Pflegedienstleitung trägt die fachliche Verantwortung für die Pflege in einem ambulanten Dienst, einer stationären Einrichtung oder einer Tagespflege. Damit ist die Leitung die verantwortliche Pflegefachperson, ohne die eine Einrichtung keinen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen führen darf. Der Aufgabenkern ist doppelt. Fachlich verantwortet die Leitung den Pflegeprozess, die Pflegeplanung und ihre Dokumentation, die Einstufung des Pflegebedarfs, das Wund-, Sturz- und Schmerzmanagement, die Umsetzung der Expertenstandards, das Hygiene- und Arzneimittelmanagement und die Zusammenarbeit mit Ärzten, Apotheken, Angehörigen und Betreuern. Organisatorisch verantwortet sie den Dienstplan über Früh-, Spät- und Nachtdienst, die Ausfallsteuerung, die Tourenplanung im ambulanten Dienst, die Einarbeitung, die Anleitung von Auszubildenden und die Personalbemessung. Dazu kommt die Leistungsabrechnung, denn Leistungskomplexe, Behandlungspflege nach dem Recht der Krankenversicherung und die Abrechnung gegenüber Pflegekassen und Sozialhilfeträgern hängen an einer sauberen Dokumentation. Regelmäßig geprüft wird das alles vom Medizinischen Dienst und von der Heimaufsicht des Landes, und die Ergebnisse werden veröffentlicht.

Wie wird man Pflegedienstleitung?

Die Anforderungen stehen in § 71 Absatz 3 SGB XI und sind formal bindend. Verlangt ist eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege. Hinzu kommen eine praktische Berufstätigkeit im erlernten Beruf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre sowie eine abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen, deren Umfang vierhundertsechzig Stunden nicht unterschreiten soll. Anerkannt wird alternativ ein Studium im Pflegemanagement oder in der Pflegewissenschaft, wenn es die Inhalte abdeckt; der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat dazu Richtlinien erlassen. Die Vorschrift ist zuletzt durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege geändert worden, das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und unter anderem die Bezeichnung auf verantwortliche Pflegefachperson umgestellt hat. Wer eine Weiterbildung beginnt, sollte prüfen, ob der Anbieter die Anerkennung der Pflegekassen und der zuständigen Landesbehörde besitzt.

Was der Beruf verlangt

Die Fähigkeit, fachliche Verantwortung zu tragen, die persönlich zugerechnet wird. Kommt es zu einem Pflegefehler, steht die Frage nach Organisation, Anleitung und Aufsicht im Raum. Der Dienstplan ist die härteste Aufgabe, weil Personalmangel, Krankheitsausfälle und die Grenzen des Arbeitszeitrechts sich nicht zugleich erfüllen lassen, und weil die Leitung häufig selbst in die Versorgung einspringt. Prüfungen des Medizinischen Dienstes binden Wochen an Vorbereitung. Dazu kommen Gespräche mit Angehörigen über Grenzen der Versorgung, Beschwerden und schwierige Verläufe. Verlangt werden Genauigkeit in der Dokumentation, Standfestigkeit gegenüber der Trägerseite bei Fragen der Personalausstattung und die Bereitschaft zur Rufbereitschaft an Wochenenden.

Aussichten

Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich und wird es auf absehbare Zeit weiter tun, weil die Zahl der Pflegebedürftigen steigt und die Zahl der Fachkräfte nicht mitwächst. Einrichtungen besetzen Leitungsstellen oft über Monate nicht und gewinnen Kandidaten, indem sie die Weiterbildung finanzieren. Wege nach vorn führen in die Leitung eines größeren Dienstes, in die Verantwortung für mehrere Standorte, in die Einrichtungsleitung, in das Qualitätsmanagement eines Trägers, in die Beratung oder in die Lehre an einer Pflegeschule. Der Wechsel zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ist möglich, verlangt aber Einarbeitung, weil Abrechnung und Tagesablauf grundverschieden sind.

Aufgaben

  • Pflegeprozess, Pflegeplanung und Dokumentation verantworten
  • Dienstpläne über alle Schichten erstellen und Ausfälle steuern
  • Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte führen und einarbeiten
  • Expertenstandards, Hygiene und Arzneimittelmanagement umsetzen
  • Pflegegrade und Leistungsansprüche fachlich begleiten
  • Leistungsabrechnung gegenüber Kassen und Trägern sicherstellen
  • Prüfungen des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsicht vorbereiten
  • Angehörige, Ärzte und Betreuer einbinden und Beschwerden klären

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung in der Pflege nach § 71 Absatz 3 SGB XI
  • Zwei Jahre Berufstätigkeit im erlernten Beruf innerhalb der letzten acht Jahre
  • Weiterbildung für leitende Funktionen mit mindestens vierhundertsechzig Stunden oder ein anerkanntes Pflegestudium
  • Sicherheit in Pflegedokumentation, Qualitätsmanagement und Abrechnung
  • Kenntnisse im Arbeitszeitrecht und in der Dienstplanung
  • Bereitschaft zu Rufbereitschaft und Wochenenddiensten

Wo man arbeitet

  • Ambulanter Pflegedienst
  • Vollstationäre Pflegeeinrichtung
  • Tages- oder Kurzzeitpflege
  • Einrichtung des betreuten Wohnens
  • Intensivpflegedienst oder Wohngemeinschaft
  • Träger mit mehreren Pflegestandorten

Der Weg in den Beruf

Grundlage ist eine abgeschlossene Pflegeausbildung, heute die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, früher Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Darauf folgen zwei Jahre Berufstätigkeit innerhalb der letzten acht Jahre und eine Weiterbildung für leitende Funktionen, deren Umfang nach § 71 Absatz 3 SGB XI vierhundertsechzig Stunden nicht unterschreiten soll. Anerkannt wird alternativ ein Studium im Pflegemanagement oder in der Pflegewissenschaft. Viele Träger finanzieren die Weiterbildung und binden sie an eine Verbleibensvereinbarung.

Offene Stellen als Pflegedienstleitung

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