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Pflege & Soziales

Heimleitung

Heimleiter ist die ältere Bezeichnung für die Leitung eines Pflegeheims; die Aufgabe entspricht der Einrichtungsleitung, der Begriff stammt aus dem früheren Heimrecht des Bundes.

1 offene Stelle zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Heimleitung verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 4.100 € 4.600 € 5.200 € 55.200 €
Mit Berufserfahrung 5.000 € 5.600 € 6.400 € 67.200 €
Mit langjähriger Erfahrung 6.100 € 6.900 € 8.000 € 82.800 €

Die Spanne entspricht der einer Einrichtungsleitung und hängt an Trägerform und Hausgröße. Bei öffentlichen Trägern bindet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, bei kirchlichen die Arbeitsvertragsrichtlinien von Caritas oder Diakonie, und die Eingruppierung richtet sich vor allem nach Platzzahl und Belegschaftsgröße. Private Betreiber verhandeln freier, koppeln aber oft einen Teil der Vergütung an Auslastung und Ergebnis. Weil die Bezeichnung eher bei kleineren und älteren Häusern vorkommt, liegt das tatsächliche Niveau im Mittel etwas unter dem großer Einrichtungen.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Heimleiter?

Die Aufgabe ist die Leitung eines Heims als Betriebseinheit, in der Regel eines vollstationären Pflegeheims, seltener eines Wohnheims der Behindertenhilfe oder eines Kinderheims. Inhaltlich deckt sie sich mit dem, was heute meist Einrichtungsleitung heißt: Belegung und Auslastung, Budget und Jahresergebnis, Verhandlungen über Pflegesätze und Investitionskosten, Personalgewinnung, Führung der Leitungsebene aus Pflege, Hauswirtschaft, Küche, Verwaltung und Technik, Gebäude und Instandhaltung, Brandschutz, Hygiene und Arbeitsschutz, dazu die Vertretung des Hauses gegenüber Aufsicht, Kostenträgern, Heimbeirat, Angehörigen und Kommune. Die Bezeichnung selbst stammt aus dem Sprachgebrauch des früheren bundesrechtlichen Heimrechts und hält sich vor allem bei kleineren und älteren Trägern sowie in Regionen, in denen sie eingeführt ist. In Stellenanzeigen ist sie inzwischen selten geworden, und wo sie steht, meint sie dieselbe Position, nur mit anderem Wort; wer eine solche Anzeige liest, sollte den Zuschnitt deshalb an den Aufgaben prüfen und nicht am Titel.

Wie wird man Heimleiter?

Über denselben Weg wie in die Einrichtungsleitung, und mit derselben rechtlichen Vorsicht. Die Heimpersonalverordnung des Bundes verlangt in § 2 eine abgeschlossene Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen, in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss und mindestens zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in einem Heim oder einer vergleichbaren Einrichtung. Diese Verordnung ist jedoch nicht mehr überall die maßgebliche Norm. Das Heimrecht ist mit der Föderalismusreform am 1. August 2006 in die Zuständigkeit der Länder übergegangen; die Länder haben eigene Gesetze und Verordnungen erlassen, und das Bundesrecht gilt nur noch fort, soweit ein Land von seiner Zuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Welche Ausbildung, welche Berufserfahrung und welche Leitungsqualifikation für ein bestimmtes Haus verlangt sind, ergibt sich deshalb aus dem Landesrecht am Ort der Einrichtung. In der Praxis verlangen Träger ein Studium der Sozialwirtschaft, des Pflege- oder Sozialmanagements, der Betriebswirtschaft oder der Sozialen Arbeit, ergänzt um eine anerkannte Weiterbildung zur Leitung einer Einrichtung.

Was der Beruf verlangt

Nüchternheit an einer Stelle, an der Wirtschaft und Fürsorge sich widersprechen. Das Haus muss sich tragen, und zugleich leben dort Menschen, deren Versorgung nicht nach Kassenlage schwanken darf. Personalmangel ist die dauerhafte Engstelle, weil unbesetzte Stellen Plätze sperren und gesperrte Plätze das Ergebnis verschlechtern. Hinzu kommen die Prüfungen der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes, Auflagen aus Bau und Brandschutz, Beschwerden von Angehörigen, Krisen im Haus und die Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten. Verlangt werden betriebswirtschaftliche Sicherheit, Kenntnis des einschlägigen Landesrechts, Standfestigkeit in Verhandlungen mit Kostenträgern und die Fähigkeit, Entscheidungen zu erklären, die niemandem gefallen.

Aussichten

Die Zahl der Stellen unter dieser Bezeichnung geht zurück, während die Aufgabe selbst stark nachgefragt bleibt; wer sie sucht, sollte deshalb ebenso nach Einrichtungsleitung, Hausleitung oder Betriebsleitung in der Pflege suchen. Der Bedarf an Leitungen in der stationären Pflege steigt mit der Zahl der Pflegebedürftigen, gleichzeitig stehen Häuser wirtschaftlich unter Druck, und Trägerwechsel sind häufiger geworden. Wege nach vorn führen in ein größeres Haus, in die Verantwortung für mehrere Einrichtungen, in die Geschäftsführung eines Trägers oder in die Fachberatung eines Verbandes. Der Schritt in die Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe ist möglich, verlangt aber ein anderes Leistungsrecht und eine andere Aufsicht.

Aufgaben

  • Das Heim wirtschaftlich und rechtlich verantworten
  • Belegung, Auslastung und Jahresergebnis steuern
  • Pflegesätze und Investitionskosten verhandeln
  • Pflege, Hauswirtschaft, Küche, Verwaltung und Technik führen
  • Personal gewinnen und Fluktuation begrenzen
  • Brandschutz, Hygiene und Arbeitsschutz sicherstellen
  • Prüfungen der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes begleiten
  • Heimbeirat, Angehörige und Kommune einbinden

Voraussetzungen

  • Qualifikation nach dem Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes
  • Studium oder Weiterbildung in Sozialmanagement, Pflegemanagement oder Betriebswirtschaft
  • Mindestens zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in einer vergleichbaren Einrichtung
  • Kenntnisse im Pflege- und Ordnungsrecht sowie in der Entgeltverhandlung
  • Sicherheit in Budget, Kalkulation und Personalplanung
  • Erreichbarkeit bei Krisen außerhalb der Dienstzeit

Wo man arbeitet

  • Vollstationäres Pflegeheim
  • Seniorenzentrum mit mehreren Angeboten
  • Wohnheim der Behindertenhilfe
  • Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Haus eines kirchlichen oder freien Trägers
  • Kommunales Alten- und Pflegeheim

Der Weg in den Beruf

Der Zugang entspricht dem der Einrichtungsleitung. Maßgeblich ist das Heimrecht des jeweiligen Landes, das die bundesrechtliche Heimpersonalverordnung in den meisten Ländern ersetzt hat; nur wo ein Land nichts Eigenes geregelt hat, gilt die Bundesverordnung fort. Üblich sind ein Studium der Sozialwirtschaft, des Pflege- oder Sozialmanagements oder der Betriebswirtschaft und eine anerkannte Weiterbildung zur Leitung einer Einrichtung, dazu mehrjährige Berufserfahrung in einem Heim oder einer vergleichbaren Einrichtung.

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