Pflegedirektor
Die Pflegedirektion verantwortet den gesamten Pflegedienst eines Krankenhauses und steht neben der ärztlichen und der kaufmännischen Direktion in der Leitung des Hauses.
1 offene Stelle zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Pflegedirektor verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 5.200 € | 5.800 € | 6.600 € | 69.600 € | |
| Mit Berufserfahrung | 6.500 € | 7.400 € | 8.600 € | 88.800 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 8.200 € | 9.500 € | 12.000 € | 114.000 € |
Maßgeblich sind Trägerform und Größe des Hauses. Öffentliche Träger vergüten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kirchliche nach den Arbeitsvertragsrichtlinien von Caritas oder Diakonie; oberhalb einer bestimmten Hausgröße wird die Pflegedirektion allerdings häufig außertariflich geführt und mit einem eigenen Dienstvertrag ausgestattet. Nach oben wirken die Zahl der Betten und der geführten Mitarbeitenden, die Versorgungsstufe, die Verantwortung für mehrere Standorte eines Verbundes und ein zusätzliches Mandat in der Geschäftsführung. Ein ergebnisabhängiger Anteil ist bei privaten Klinikträgern verbreitet.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Pflegedirektor?
Ein Pflegedirektor verantwortet den Pflegedienst eines Krankenhauses als Ganzes. Die Stelle ist keine Erfindung der Häuser, sondern folgt aus § 107 SGB V: Ein Krankenhaus muss pflegefachlich unter ständiger pflegefachlicher Leitung stehen, so wie es fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung steht. Daraus ist die übliche Dreiteilung der Klinikleitung entstanden, in der Pflegedirektion, Ärztliche Direktion und Kaufmännische Direktion nebeneinander stehen und gemeinsam über Belegung, Leistungsangebot, Investitionen und Struktur entscheiden. Geführt wird über zwei Ebenen: Unter der Pflegedirektion arbeiten Pflegebereichsleitungen für einzelne Zentren, darunter die Stationsleitungen, und in einem Haus der Schwerpunktversorgung hängen daran mehrere hundert Pflegende, in einem Universitätsklinikum über tausend. Inhaltlich geht es zuerst um Personal: Stellenplan, Gewinnung, Bindung, Ausfallkonzepte und die Verhandlung des Pflegebudgets, das seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten nach § 6a KHEntgG getrennt vom übrigen Erlösbudget vereinbart wird. Hinzu kommen die Pflegepersonaluntergrenzen nach § 137i SGB V mit ihrer laufenden Nachweispflicht, die Pflicht zu bedarfsgerechter Personalausstattung nach § 137k SGB V, die Ausbildung mit eigener Pflegeschule und Praxisanleitung, Pflegequalität und Expertenstandards, die Hygiene gemeinsam mit der Krankenhaushygiene sowie die immer wieder neue Verständigung mit dem ärztlichen Dienst darüber, wer welche Aufgabe übernimmt. Von der Pflegedienstleitung unterscheidet die Pflegedirektion schon der Gegenstand: Dort geht es um einen Dienst oder ein Heim, hier um ein Haus mit allen Stationen, Funktionsbereichen, Ambulanzen und dem Operationsdienst.
Wie wird man Pflegedirektor?
Am Anfang steht ein Pflegeberuf, heute die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, bei älteren Kandidaten die Gesundheits- und Krankenpflege. Darauf folgen Stationsleitung, Bereichsleitung und die Stellvertretung. Hier liegt zugleich die Abgrenzung, die am häufigsten übersehen wird: Die Anforderungen des § 71 Absatz 3 SGB XI an die verantwortliche Pflegefachperson, also zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und eine Weiterbildung für leitende Funktionen von mindestens vierhundertsechzig Stunden, gelten für das Krankenhaus nicht, denn § 71 Absatz 4 SGB XI nimmt Krankenhäuser von den Pflegeeinrichtungen im Sinne der Pflegeversicherung ausdrücklich aus. Wer aus der Langzeitpflege kommt, bringt diese Weiterbildung deshalb als Argument mit und nicht als formale Voraussetzung. Verlangt werden stattdessen ein Studium im Pflegemanagement, in der Pflegewissenschaft oder in der Gesundheitsökonomie, meist auf Masterniveau, und mehrere Jahre Leitungserfahrung im Krankenhaus. Bestellt wird durch Geschäftsführung oder Aufsichtsgremium des Trägers.
Was der Beruf verlangt
Die Fähigkeit, eine große Berufsgruppe zu vertreten und zugleich für das Haus zu entscheiden. Fehlt Personal, müssen Betten gesperrt werden, und jede Sperrung kostet Erlöse, die in der nächsten Budgetrunde fehlen. Die Verhandlung des Pflegebudgets bindet Monate, die Nachweise zu den Personaluntergrenzen binden Wochen, und die Einteilung der Krankenhausleistungen in Leistungsgruppen, für die § 135e SGB V die Grundlage schafft, verschiebt Abteilungen und ganze Standorte. Dazu kommen Tarifrunden, Mitbestimmung, Konflikte um Dienstpläne und Nachtdienste sowie die Verantwortung, wenn in der Versorgung etwas schiefgeht. Verlangt werden Nüchternheit gegenüber Zahlen, Standfestigkeit gegenüber der Geschäftsführung und die Bereitschaft, unpopuläre Entscheidungen vor der eigenen Berufsgruppe zu erklären.
Aussichten
Der Bedarf ist hoch, die Zahl der Stellen aber naturgemäß klein, weil jedes Haus nur eine Pflegedirektion hat; häufiger ausgeschrieben sind Stellvertretungen und Bereichsleitungen. Klinikverbünde bündeln die Aufgabe zunehmend über mehrere Häuser hinweg, was die Rolle größer und zugleich seltener macht. Wege nach vorn führen in ein Haus höherer Versorgungsstufe, in die Pflegedirektion eines Verbundes, in die Geschäftsführung einer Klinik, in die Lehre an einer Hochschule oder in die Beratung. Der Wechsel in die Langzeitpflege ist möglich, verlangt aber die Einarbeitung in ein anderes Leistungs- und Prüfrecht.
Aufgaben
- Den Pflegedienst des gesamten Hauses fachlich und personell verantworten
- Im Direktorium über Belegung, Struktur und Investitionen mitentscheiden
- Stellenplan, Personalgewinnung und Ausfallkonzepte steuern
- Das Pflegebudget mit den Kostenträgern verhandeln
- Personaluntergrenzen und Personalausstattung nachweisen
- Pflegebereichs- und Stationsleitungen führen und entwickeln
- Ausbildung, Praxisanleitung und Pflegeschule verantworten
- Pflegequalität, Expertenstandards und Hygiene sicherstellen
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf
- Studium im Pflegemanagement, in der Pflegewissenschaft oder in der Gesundheitsökonomie
- Mehrjährige Leitungserfahrung im Krankenhaus
- Kenntnisse in Krankenhausfinanzierung, Personalbemessung und Arbeitsrecht
- Sicherheit in Verhandlungen mit Kostenträgern und Gremien
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst
Wo man arbeitet
- Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung
- Haus der Schwerpunkt- oder Maximalversorgung
- Universitätsklinikum
- Fachklinik oder Rehabilitationsklinik
- Klinikverbund mit mehreren Standorten
Der Weg in den Beruf
Der Weg führt immer über einen Pflegeberuf und die Praxis am Bett. Nach der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann folgen Jahre auf Station, die Weiterbildung oder das Studium für Leitungsaufgaben und der Aufstieg über Stationsleitung, Bereichsleitung und Stellvertretung. Für die Direktion selbst verlangen die Häuser heute überwiegend ein abgeschlossenes Studium im Pflegemanagement, in der Pflegewissenschaft oder in der Gesundheitsökonomie, häufig einen Master. Die Weiterbildung nach dem Recht der Pflegeversicherung ist im Krankenhaus keine Zugangsvoraussetzung, wird aber als Vorerfahrung geschätzt.
Offene Stellen als Pflegedirektor
In der Suche fortsetzenVerwandte Berufe
Direktor
Direktor ist ein Titel und keine Rechtsstellung: Je nach Haus meint er ein Organ, eine Bereichsleitung, die Leitung eines Hotels oder ein Mitglied des Krankenhausdirektoriums.
- Offene Stellen
- 2
- Monatsbrutto
- 5.000 – 18.000 €
Pflegedienstleitung
Die Pflegedienstleitung ist die verantwortliche Pflegefachperson im Sinne des § 71 SGB XI und trägt die fachliche Verantwortung für Dienstplan, Pflegequalität und Prüfungen.
- Offene Stellen
- 157
- Monatsbrutto
- 3.800 – 7.000 €
Bewerbung und Einstieg
- Personalberater: der zweite Arbeitsmarkt für Führungskräfte Ein großer Teil der Leitungsstellen wird über Personalberatungen besetzt. Welche Typen es...
- Quereinstieg in eine Leitung In eine Leitung führen mehrere Wege, und der Aufstieg im eigenen Fach ist nur einer. Welch...
- Das Anschreiben auf eine Führungsposition Ein Führungsanschreiben ist keine Selbstvorstellung, sondern die Antwort auf eine Lage. Wi...