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Einheit & Region

Niederlassungsleiter

Niederlassungsleiter führen einen Standort mit eigenen Kunden, eigenem Personal und eigener Ergebnisrechnung und verantworten dessen Vertrieb.

37 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Niederlassungsleiter verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 4.300 € 5.300 € 6.600 € 63.600 €
Mit Berufserfahrung 5.900 € 7.300 € 9.200 € 87.600 €
Mit langjähriger Erfahrung 8.000 € 10.000 € 13.000 € 120.000 €

Kennzeichnend ist der hohe variable Anteil: Ein spürbarer Teil der Vergütung hängt am Ergebnis der Niederlassung, weshalb dieselbe Stelle in einem guten und einem schwachen Jahr weit auseinanderliegende Einkommen ergibt. Die Größe der Niederlassung, gemessen an Beschäftigten und Umsatz, und die Branche bestimmen den Rest; Personaldienstleistung und technischer Handel vergüten anders als Bau oder Gebäudedienstleistung. Dienstwagen zur privaten Nutzung ist in dieser Rolle die Regel und in den Werten nicht enthalten.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Niederlassungsleiter?

Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Ergebnis, und das Ergebnis entsteht aus Vertrieb. Eine Niederlassung ist ein Standort mit eigenen Kunden, eigenem Personal und einer eigenen Ergebnisrechnung; wer sie leitet, verantwortet nicht nur, dass gearbeitet wird, sondern dass Aufträge hereinkommen und am Ende etwas übrig bleibt. Typische Branchen sind Personaldienstleistung, Bau und Ausbau, Handwerksketten, Logistik und Spedition, Maschinen- und Nutzfahrzeughandel, technischer Großhandel sowie Gebäudedienstleistung. Zur Arbeit gehören die Gewinnung und Betreuung der größeren Kunden, Preis- und Angebotsverantwortung, Disposition, Personalgewinnung und Führung, Forderungsmanagement sowie Budget- und Ergebnisplanung. Rechtlich ist dabei zu unterscheiden: Eine Zweigniederlassung wird nach § 13 HGB beim Gericht des Hauptsitzes zur Eintragung angemeldet, viele Niederlassungen im Sprachgebrauch der Unternehmen sind dagegen schlicht Geschäftsstellen ohne eigene Eintragung. Häufig erhält die Leitung Prokura, die nach § 48 HGB ausdrücklich erteilt werden muss und nach § 49 HGB zu allen Geschäften ermächtigt, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt; für Verkauf und Belastung von Grundstücken braucht es eine besondere Befugnis.

Wie wird man Niederlassungsleiter?

Fast immer aus dem Vertrieb derselben Branche oder aus der stellvertretenden Leitung. In der Personaldienstleistung führt der Weg vom Personaldisponenten über die Teamleitung zur Niederlassungsleitung, im technischen Handel vom Außendienst über die Verkaufsleitung, in Bau und Ausbau von der Bau- oder Projektleitung mit wachsendem Vertriebsanteil. Als Abschluss verbreitet sind ein Studium der Betriebswirtschaft oder des Wirtschaftsingenieurwesens, eine kaufmännische Ausbildung mit Fachwirt oder, in technischen Branchen, ein Ingenieurstudium oder der Meisterbrief. Ergänzend erwartet werden Kenntnisse in Kalkulation, Vertriebssteuerung, Arbeitsrecht und Führung; wer Zeitarbeit verantwortet, braucht dazu das Recht der Arbeitnehmerüberlassung.

Was der Beruf verlangt

Zahlen, die jeden Monat sichtbar sind. Ein erheblicher Teil der Vergütung hängt am Ergebnis der Niederlassung, und wenn die Ziele über längere Zeit verfehlt werden, steht zuerst die Leitung zur Debatte. Die Rolle verlangt zwei Haltungen gleichzeitig: draußen verkaufen und drinnen führen, oft am selben Tag. Dazu kommen Personalgewinnung in Mangelberufen, Forderungsausfälle bei Kunden, Preisdruck in Ausschreibungen und die Notwendigkeit, Zusagen an Kunden gegen die eigene Kapazität abzuwägen. Wer Prokura erhält und im Sinne des § 5 BetrVG leitender Angestellter ist, arbeitet ohne den Schutz des Arbeitszeitgesetzes, weil § 18 ArbZG diesen Personenkreis ausnimmt, und muss nach § 14 KSchG damit rechnen, dass ein arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag keiner Begründung bedarf.

Aussichten

Die Rolle ist gefragt, weil Personaldienstleister, Handwerks- und Handelsketten, Logistiker und technische Dienstleister ihr Geschäft über Standorte ausrollen und für jeden neuen Standort eine Leitung brauchen. Gleichzeitig werden schwache Niederlassungen geschlossen oder zusammengelegt, was die Stelle unsicherer macht als eine Betriebsleitung. Wer eine Niederlassung über mehrere Jahre gedreht oder aufgebaut hat, geht in die Verantwortung für mehrere Standorte, in eine Vertriebsleitung oder in eine Geschäftsführung. Manche machen sich selbständig, weil diese Rolle dem Unternehmerdasein am nächsten kommt, ohne eigenes Kapital vorauszusetzen.

Aufgaben

  • Umsatz und Ergebnis der Niederlassung verantworten
  • Größere Kunden selbst gewinnen und betreuen
  • Angebote kalkulieren und Preise verhandeln
  • Personal gewinnen, einarbeiten und führen
  • Disposition und Auftragsabwicklung steuern
  • Forderungen überwachen und Ausfälle vermeiden
  • Budget planen und der Zentrale berichten
  • Die Niederlassung am Markt vertreten

Voraussetzungen

  • Mehrjährige Vertriebserfahrung in der Branche mit belegten Ergebnissen
  • Kaufmännisches oder technisches Studium, Fachwirt oder Meisterbrief
  • Führungserfahrung mit eigenem Team
  • Sicherheit in Kalkulation, Vertragsrecht und Forderungsmanagement
  • Kenntnisse im Arbeitsrecht, in der Zeitarbeit zusätzlich im Überlassungsrecht
  • Bereitschaft, Vergütung an das Ergebnis der Niederlassung zu koppeln

Wo man arbeitet

  • Personaldienstleister
  • Bau-, Ausbau- und Handwerksunternehmen
  • Logistik- und Speditionsunternehmen
  • Technischer Groß- und Maschinenhandel

Der Weg in den Beruf

Üblich ist der Aufstieg aus dem Vertrieb derselben Branche oder aus einer stellvertretenden Leitung. Als Abschluss verbreitet sind ein Studium der Betriebswirtschaft oder des Wirtschaftsingenieurwesens, eine kaufmännische Ausbildung mit anschließendem Fachwirt oder in technischen Branchen ein Ingenieurstudium beziehungsweise der Meisterbrief. Ergänzt wird das durch Weiterbildungen in Kalkulation, Vertriebssteuerung, Arbeitsrecht und Führung. Häufig wird der Leitung Prokura nach § 48 HGB erteilt; ob die Niederlassung als Zweigniederlassung nach § 13 HGB eingetragen ist, unterscheidet sich von Haus zu Haus.

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