Geschäftsführer
Geschäftsführer leiten eine GmbH als bestelltes Organ, vertreten sie nach außen und haften dafür persönlich.
- Offene Stellen
- 95
- Monatsbrutto
- 5.500 – 25.000 €
Führungsebene
119 offene Stellen auf dieser Führungsebene, sortiert nach Eingangsdatum. Die Ebene fasst die Leitungsfunktionen zusammen, unter denen die Anzeigen ausgeschrieben sind.
Zu diesen Berufen gibt es eine Beschreibung samt Gehaltsangaben.
Geschäftsführer leiten eine GmbH als bestelltes Organ, vertreten sie nach außen und haften dafür persönlich.
Vorstände leiten eine Aktiengesellschaft, Genossenschaft oder Stiftung in eigener Verantwortung und werden auf Zeit bestellt.
Werkleiter verantworten die oberste technische Leitung eines Produktionswerks, in kommunalen Eigenbetrieben zusätzlich dessen wirtschaftliche Führung.
Gesamtleiter stehen über mehreren Teilleitungen eines Trägers oder Unternehmens; der Zuschnitt der Stelle ergibt sich aus dem Organigramm, nicht aus dem Titel.
Direktor ist ein Titel und keine Rechtsstellung: Je nach Haus meint er ein Organ, eine Bereichsleitung, die Leitung eines Hotels oder ein Mitglied des Krankenhausdirektoriums.
119 Anzeigen, angezeigt 1 bis 20
Ausgezählt über die Anzeigen, die heute auf dieser Ebene stehen. Die Werte ändern sich mit jedem Abgleich und sind eine Momentaufnahme des eigenen Bestands, keine Arbeitsmarktstatistik.
| Beruf | Anzeigen |
|---|---|
| Geschäftsführer | 95 |
| Vorstand | 10 |
| Werkleitung | 9 |
| Gesamtleitung | 3 |
| Direktor | 2 |
| Art | Anzeigen | Anteil |
|---|---|---|
| Feste Anstellung | 91 | 76 % |
| Franchise | 20 | 17 % |
| Freie Mitarbeit/Projektmitarbeit | 4 | 3 % |
| Befristeter Vertrag | 2 | 2 % |
| Handelsvertreter | 1 | 1 % |
Der Anteil bezieht sich auf alle Anzeigen dieser Ebene. Anzeigen ohne Angabe zur Anstellungsart bleiben unberücksichtigt, deshalb ergeben die Werte nicht hundert Prozent.
Stellen mit Gesamtverantwortung: Geschäftsführung, Vorstand, Direktion, Werk- und Gesamtleitung, Klinikleitung, dazu die englischen Bezeichnungen – Managing Director, General Manager, CEO, CFO, COO, CTO.
Was diese Ebene von allen anderen trennt, ist nicht die Größe des Teams, sondern der Rechtsstatus. Eine Geschäftsführerin ist Organ der Gesellschaft und keine Arbeitnehmerin. Damit endet das Arbeitsrecht: kein Kündigungsschutzgesetz, kein Arbeitszeitgesetz, keine gesetzliche Entgeltfortzahlung, Landgericht statt Arbeitsgericht. Was gilt, steht im Dienstvertrag – und was dort fehlt, liefert niemand nach.
Assistenzstellen gehören nicht hierher. „Assistenz der Geschäftsführung" ist eine Stabsrolle und keine Leitung; die Zuordnung dieses Portals sortiert sie ausdrücklich aus.
Zwei Wege sind verbreitet. Der eine führt über eine Bereichs-, Werks- oder Standortleitung, die Ergebnisverantwortung getragen hat, in die Geschäftsführung desselben oder eines vergleichbaren Hauses. Der andere führt über eine kaufmännische Funktion – Finanzen, Controlling, Einkauf – und mündet häufig in einer Doppelrolle als kaufmännische Geschäftsführung.
Der Schritt aus einer Fachkarriere heraus gelingt, wenn belegbar ist, dass jemand ein Ergebnis und nicht nur ein Ressort verantwortet hat. Das ist der Grund, aus dem in Bewerbungen auf dieser Ebene Zahlen wichtiger sind als Aufgaben.
Die Zeit geht für Dinge weg, die in keiner Stellenbeschreibung stehen: Gesellschafter und Beirat, Banken und Jahresabschluss, Behörden und Prüfungen, Personalentscheidungen der zweiten Ebene. Wer inhaltlich arbeiten will, verliert in dieser Rolle.
Dazu tritt die Haftung, und sie ist persönlich. Der Sorgfaltsmaßstab des ordentlichen Geschäftsmanns, die Beweislast im Streitfall, das Zahlungsverbot bei Insolvenzreife, die Haftung für Steuern und Sozialabgaben: Diese Themen sind keine Randnotiz, sondern Teil des Berufs. Eine D&O-Versicherung gehört zur Vertragsverhandlung und nicht in ein spätes Nachgespräch.
Die Vergütung besteht meist aus einem hohen Fixum, einer Tantieme auf ein Ergebnisziel und einer Versorgungszusage. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer kommen steuerliche Grenzen dazu, die die Struktur der Vergütung mitbestimmen.
Sechs Punkte, und keiner davon lässt sich nachverhandeln.
Wer sind die Gesellschafter, und wie viele sind es? Gibt es einen Beirat oder Aufsichtsrat, und welche Rechte hat er? Welche Geschäfte brauchen Zustimmung – der Zustimmungskatalog ist die eigentliche Beschreibung Ihrer Handlungsfreiheit. Vertreten Sie allein oder gemeinsam, und wer führt die anderen Ressorts? Wie stehen Liquidität, Bankverbindungen und Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre da? Und wie ist der Vorgänger gegangen?
Lesen Sie außerdem den Gesellschaftsvertrag, bevor Sie den Dienstvertrag unterschreiben. Beirat und Gesellschafterausschuss sind gesetzlich nicht geregelt; ihre Macht ergibt sich ausschließlich aus der Satzung – und sie kann größer sein als alles, was im Dienstvertrag steht.
Wer in ein Familienunternehmen kommt, bekommt eine zusätzliche Aufgabe: Der Inhaber bleibt im Haus, und die Loyalität der Belegschaft gilt zuerst ihm.
jobs-chef.de verwendet nur die Cookies, die für den Betrieb der Seite nötig sind. Kein Tracking, keine Werbenetzwerke, keine Auswertung Ihres Verhaltens. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.